- Auch alle internationalen Studierenden, die bisher nicht berechtigt waren, den KfW Studienkredit zu beantragen, können diesen ab dem 1.7.2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antrag bis spätestens zum 15.2.2021 gestellt wird. Der Studienkredit ist bis zum 31.3.2021 zinsfrei, danach müssen die regulären Zinsen wieder gezahlt werden.
- Für alle Studierenden, die sich in der Auszahlungsphase des Studienkredits befinden, ist der Kredit in der Zeit vom 1.5.2020 bis zum 31.3.2021 zinsfrei. Wichtiger Hinweis: KreditnehmerInnen, die sich in der Karenzphase oder in der Tilgungsphase befinden, profitieren nicht von dieser Regelung.
Grundsätzlich empfehlen wir:
Lassen Sie sich auf jeden Fall im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten, ob der KfW Studienkredit eine kurzfristige Finanzierungsoption für Sie ist oder ob es noch günstigere Alternativen gibt, die längerfristig greifen
Weitere Informationen zu Änderungen beim KfW-Studienkredit aufgrund der Pandemie finden Sie in unseren Corona-FAQs.
Alle Informationen auch unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/