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Barrierefreiheit
Gemäß § 11 Absatz 1 HmbGGbM

Barrierearmes Internet

 

Das Ziel des Studierendenwerks Hamburg AöR: Eine umfassend barrierearme Website. Barrierearme und barrierefreie Internetseiten ermöglichen Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen die aktive Teilnahme am Leben. Neben wichtigen Tools zur besseren Erfassung der Inhalte bieten die Seiten in erster Linie eine übersichtliche Struktur, eine nutzerfreundliche Navigation sowie eine kurze Ladezeit. Ebenso sollen alle Inhalte unabhängig vom Ausgabegerät zugänglich gemacht werden. Daher hat das Studierendenwerk Hamburg diese Website bewusst barrierearm gestaltet.

Wir betrachten die Anpassung unseres Internetauftritts an die Standards für barrierefreie Webseiten als langfristigen Prozess, den wir kontinuierlich angleichen. Hierbei ist immer wieder die Überprüfung der aktuellen Anforderungen sowie die schnelle Umsetzung von Verbesserungen nötig. Wir bearbeiten die Anforderungen an Kontraste und leichte Sprache, für deren Inhalte/Funktion wird die Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung aktuell geltend gemacht. 

Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Änderungsvorschläge haben, melden Sie sich gerne bei unserer internen Überwachungsstelle für Barrierearmut und –freiheit (presse@studierendenwerk-hamburg.de) oder bei der Ombudsstelle der Senatskanzlei per E-Mail (ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de). Wir werden versuchen, bestmöglich auf Ihre Anmerkungen einzugehen und Sie zu unterstützen. Wir bieten unter Tel. +49 / 40 / 419 02 - 155 im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien.

 

Unsere Basis: Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM)

Barrierefreie Webseiten zeichnen sich dadurch aus, dass es keine Problempunkte gibt, die den Zugang zu den Inhalten verhindern oder erschweren. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigen entsprechende EU-Richtlinien sowie landesweite Gesetze zur Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments. Für uns bildet das HmbGGbM die Grundlage, einen möglichst barrierefreien Internetauftritt anzustreben. Darin ist festgeschrieben, dass neue Websites nach den folgende vier Prinzipien aufgebaut sein müssen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  • Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

 

 

Unsere Umsetzung: Alle Verordnungen und Richtlinien im Blick

Wie die konkrete Umsetzung der vier Prinzipien erfolgen kann, ist in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0) beschrieben. Bei der Erstellung unseres Internetauftritts haben wir darauf geachtet, die Anforderungen und Richtlinien weitestgehend zu beachten.

Beispielsweise verzichten wir auf:

  • flackernde und aufblitzende Elemente
  • zeitgesteuerte Medien
  • weitestgehend kommentierte Abbildungen und Links 

Außerdem verwenden wir:

  • Elemente, die über die Tastatur bedienbar sind
  • veränderbare Textgrößen
  • Tabellen nur zur Darstellung von tabellarischen Informationen
  • Die Darstellung der Website wurde für mobile Geräte, wie Tablets und Smartphones, angepasst.
  • Alle Inhalte der Desktop-Version können sie ohne Einschränkungen auch auf diesen Geräten abrufen.

 

Ihr Ansprechpartner: Die Ombudsstelle (ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de) für Hinweise und Änderungswünsche. Für Ihre Anmerkungen zum Thema Barrierearmut und -freiheit ist eine Ombudsstelle eingerichtet. Hier wird sich um Ihr Anliegen gekümmert und wir  setzen uns dafür ein, schnellstmöglich Verbesserungen unserer Website umzusetzen.

Zusätzlich wurde eine interne Überwachungsstelle für Barrierearmut und -freiheit eingerichtet. Diese prüft regelmäßig neue Richtlinien und Anforderungen und untersucht die Website im Hinblick auf Verbesserungspotential. So stellen wir sicher, dass die Website zukünftig weiter optimiert wird.

 

Diese Erklärung wurde am 27.7.2020 erstellt.
(Und zuletzt 14.8.2020 überprüft.)