Unsere Wohnheime bieten dir eine günstige Möglichkeit während deines Studiums in Hamburg zu leben. Wenn du dich für einen Wohnheimplatz bewerben möchtest, gibt es ein paar Punkte, die du beachten musst. Unten haben wir alle relevanten Informationen zu unserem Bewerbungsverfahren zusammengefasst.
Wann bin ich wohnberechtigt?
Aufgenommen werden deutsche und internationale Studierende, die an einer Hamburger Hochschule immatrikuliert sind, sowie BesucherInnen des staatlichen Studienkollegs und des Hamburger Konservatoriums in Blankenese. (Einzelpersonen, Paare und Familien)
Wann bin ich nicht wohnberechtigt?
Nicht wohnberechtigt in Häusern des Studierendenwerks sind PraktikantInnen, FSJlerInnen, Studierende der Universität der Bundeswehr und der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik.
Regelwohnzeit
Die Regelwohnzeit beträgt vier bis fünf Jahre. Wohnzeiten bei anderen Wohnheimträgern in Hamburg werden angerechnet.
Mietbedingungen
Unsere Mietbedingungen kannst du im entsprechenden Mietvertrag ansehen: (Bitte die Verträge nicht online ausfüllen!)
Mietvertrag für DauerbewohnerInnen | Download (PDF)
(gilt für alle Wohnanlagen außer für das Hochhaus des Gustav-Radbruch-Hauses sowie für die Wohnanlage Hammerbrook)
Mietvertrag für DauerbewohnerInnen des Gustav-Radbruch-Hauses (Hochhaus) | Download (PDF)
Mietvertrag für DauerbewohnerInnen der Wohnanlage Hammerbrook| Download (PDF)
Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien für die Wohnanlagen| Download (PDF)
Viele Studierende, die sich im Rahmen eines Austauschprogramms wie z. B. "Erasmus" oder "Sokrates" nur für kurze Zeit in Hamburg aufhalten, können direkt einen Wohnplatz erhalten. Hierfür stellt das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule ein Kontingent zur Verfügung.
Für weitere Informationen und um sich zu bewerben, wenden dich bitte an deine/n KoordinatorIn im Gast- oder im Heimatland oder an das Akademische Auslandsamt der für dich zuständigen Hamburger Hochschule. Die Akademischen Auslandsämter bzw. AnsprechpartnerInnen der Hamburger Hochschulen findest du auf den jeweilgen Seiten:
In unseren Wohnanlagen gilt die folgende Hausordnung | Download (PDF)
(gilt für alle Wohnanlagen außer für das Hochhaus des Gustav-Radbruch-Hauses sowie für die Wohnanlage Hammerbrook)
Wie erklärt man chinesischen Studierenden die deutsche Mülltrennung, was bedeutet Waschmaschine oder Herdplatte auf polnisch?
Für diese Fragen hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) ein illustriertes Wohnheimwörterbuch erstellt. Es zeigt ausländischen Studierenden das Leben in Wohnanlagen in Wort und Bild: Von A wie Abwaschen über Hausmeister, Internet und Party werden in verschiedenen Sprachen Alltagssituationen übersetzt.