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Familienservice
Familie und Studium unter einem Hut

Die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Familie und Beruf von Studierenden und Hochschulangehörigen liegt uns besonders am Herzen. Studierende mit Kind z. B. bewältigen den Spagat zwischen Kind, Hörsaal und Job.

Das Studierendenwerk engagiert sich z. B. mit der Bereitstellung von familiengerechtem Wohnraum, der Bereitstellung des Georg-Panzram-Büchergeldes für alleinerziehende Studierende mit Kind, der Bereitstellung von Betreuungsplätzen und einem umfassenden Beratungsangebot.

 

FAQ
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Wie viele Kinder sind in einer Gruppe?

Die Kitas des Studierendenwerks arbeiten in Stammgruppen mit gruppenübergreifenden Angeboten. Die Gruppengrößen orientieren sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg.

Wie viele pädagogische Fachkräfte betreuen die Gruppe?

In der Krippe sind mindestens drei ausgebildete pädagogische Fachkräfte für eine Gruppe zuständig. Im Elementarbereich sind es mindestens zwei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe. Ziel ist es, die Gruppen durch zusätzliche Praktikant:innen, Kita-Helfer:innen oder Bundesfreiwillige zu unterstützen

Welchen Corona–Hygiene- und Maßnahmenplan gibt es in den Kitas des Studierendenwerks?

Seit dem 07.06.2021 herrscht in den Hamburger Kitas wieder Regeltrieb. Dieser findet weiterhin unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen statt, die zur Eindämmung der Corona Pandemie beitragen sollen.

Die wichtigsten Hygiene- und Schutzmaßnahmen in unseren Kitas auf einen Blick:

  1. Wöchentliche Besprechungen der Leitungsebene des Studierendenwerks gemeinsam mit der Pandemiebeauftragten, dem Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsärztin zur aktuellen Corona-Lage
  2. Wöchentliche Besprechungen der Kita-Leitungen mit dem Träger zur aktuellen Lage in den Kitas und Abstimmung konkreter Anpassungs- und Umsetzungsschritte
  3. Regelmäßige Anpassung des Hygienekonzeptes an die verbindlichen Handlungsempfehlungen der Sozialbehörde
  4. Regelmäßiger und situativer Austausch mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (Dachverband), der Trägerberatung der Sozialbehörde und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  5. Unterweisung des pädagogischen und hauswirtschaftlichen Personals in Corona-Schutzmaßnahmen
  6. Eingegrenzte und nachvollziehbare gruppenübergreifende Betreuung
  7. Für das Personal: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, je nach Infektionsgeschehen auch in den Gruppen
  8. Maskenpflicht für Eltern, Handwerker, Gäste,…
  9. Wo organisatorisch möglich, Empfang der Kinder ausschließlich außerhalb der Kita/Eingangstür durch das Personal
  10.  Regelmäßige Desinfektion
  11.  Verstärkte Durchführung von Aktivitäten an der frischen Luft
  12.  Regelmäßiges Lüften
  13.  Pädagogische Maßnahmen in Abhängigkeit vom Alter der Kinder (Hygieneregeln und Handhygiene mit Kindern besprechen und üben, Hintergründe erläutern)
  14.  Ein bis dreimalige Testung des Personals je nach Impfstatus  
  15.  Empfehlung und Beratung zur Corona Schutzimpfung durch unsere Betriebsärztin
  16.  Empfehlung und Verteilung von Schnelltest an die Eltern der Kinder Ü 3
  17. In allen Kitas des STW werden CO2-Messungen durchgeführt, mit dem Ziel, die Lüftungsmaßnahmen zu optimieren und Räume zu definieren, in denen wir gegebenenfalls durch mobile Raumluftgeräte den CO2-Gehalt verbessern wollen.

 

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es bei steigenden Infektionszahlen auch in Hamburg wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb kommen. Eine erneute Kita-Schließung mit Notbetreuung wird jedoch aktuell ausgeschlossen.

Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der Landesregelungen zur Kita-Betreuung finden Sie im SFS-Infoportal.

Die Gesundheitsministerkonferenz verständigte sich am 06.09.2021 per Beschluss zu neuen Quarantäneregeln für Kinder in Schulen und Kitas: Zur Gewährleistung der Kinderbetreuung sollen – bei Infektion eines Kindes – künftig möglichst wenige Kontaktpersonen in Quarantäne. Quarantäne soll nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Der Beschluss gilt als Empfehlung für die lokalen Gesundheitsämter. Die Bewertung der Lage und damit verbundene Maßnahmen liegen bei den Behörden vor Ort und sind nicht durch den Kita-Träger zu bestimmen oder aufzuheben.

Wie erfahre ich, ob die Kita einen freien Platz hat?

Wenn wir freie Plätze haben, informieren wir hier auf unserer Website. Ansonsten gibt jede Kita-Leitung gerne Auskunft über die aktuelle und zukünftige Platzsituation.

Gibt es eine Warteliste?

Es gibt für alle Einrichtungen eine übergreifende Warteliste, auf die bei der Nachbelegung von Betreuungsplätzen zurückgegriffen wird.

Wie werden die Kita-Gebühren abgerechnet?

Die Kitas des Studierendenwerkes rechnen über das Kita-Gutschein-System ab. Betreuungszeiten, die über den Gutschein hinaus gehen, können hinzugekauft werden.

Hat die Kita feste Schließzeiten?

Ja. Alle Kitas – ausgenommen die Kita UKE - schließen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie innerhalb der Sommerferien für 3 Wochen. In der Sommerschließzeit wird eine Feriennotbetreuung angeboten. Außerdem finden jährlich drei Studientage statt, an denen die Kita geschlossen ist. Die Termine hierfür werden zu Beginn des Kita-Jahres bekannt gegeben.

Was bekommen die Kinder zu essen?

Eine gesunde und abwechslungsreiche Kost ist uns wichtig. Unsere fünf Kitas erhalten das Essen von einem auf Qualität und Nachhaltigkeit bedachten externen Caterer. Wir legen viel Wert auf Bio- und Vollwertkost und sehen neben den physiologischen Aspekten auch die pädagogische Komponente von Ernährung. Uns ist es wichtig, dass die Mahlzeiten in einer ruhigen angenehmen Atmosphäre stattfinden. Dabei werden auch Kinder mit speziellen Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt.

Sollen die Kinder Frühstück mitbringen?

Die Kinder bekommen jeden Morgen ein frisch zubereitetes Frühstück, sowie Obst und Gemüse über den Tag verteilt. Hierfür wird ein Kostenbeitrag erhoben.

Schlafen die Kinder in der Kita?

In allen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, ein müdes Kind zur Ruhe kommen zu lassen. Jede Einrichtung hat dafür im Raumkonzept Nischen, Ecken und andere Rückzugsmöglichkeiten vorgesehen. In den Krippengruppen gibt es einen geregelten Mittagsschlaf.

Können die Kinder draußen spielen?

Alle Gruppen gehen so viel wie möglich mit den Kindern an die frische Luft. Jede der Einrichtungen verfügt über ein Außengelände.

Bieten die Kitas Vorschulangebote/Kita Brückenjahr an?

Alle Kitas des Studierendenwerks Hamburg haben sich für das Kita-Brückenjahr (ehem. Vorschule in der Kita) ausgesprochen. In regelmäßigen Angeboten werden die zukünftigen Schulkinder auf die anstehende Schulzeit vorbereitet. Dabei geht es uns vor allem um die Weiterentwicklung von Sozial,- Sach- und Lernkompetenzen.

Kann ich mein Kind in Hamburg betreuen lassen, auch wenn der Wohnort außerhalb liegt?

Wenn Eltern in Hamburg arbeiten, aber nicht in Hamburg wohnen, ist es dennoch möglich, das Kind in einer Hamburger Kita betreuen zu lassen.

Über den Kostenzuschuss entscheidet die Gemeinde, in der die Eltern wohnen, nach den dort geltenden Regelungen. Einen so weitgehenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wie in Hamburg gewähren die Umlandgemeinden in der Regel allerdings nicht.

Ich habe ein Kind im Kita-Alter. In diesem Semester suche ich regelmäßig wöchentlich abends eine Kinderbetreuung.

Für genau diese Situation gibt es die Campus Spielgruppe "Casper" auf dem Uni Campus. Hier werden wochentags von 16.00 bis 20.00 Uhr die Kinder von Studierenden und Hochschulangestellten in den Räumen der Kita KinderCampus von einer pädagogischen Fachkraft betreut.

Wie viele Stunden kann ich in der flexiblen Betreuung buchen?

Dies ist je nach Betreuungsangebot variabel, jedoch ist eine Mindestenwochenstundenanzahl von 2 Stunden vorgesehen.

Was kostet die flexible Betreuung?

Auch hier gibt es Unterschiede, je nach Angebot und zeitlichem Rahmen. Nähere Informationen zu den flexiblen Betreuungsangeboten findest du hier.

Gibt es die Möglichkeit die Räume der Flexiblen Betreuung zu besichtigen?

Generell ja. Für alle Angebote ist eine Besichtigung nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Gibt es eine Eingewöhnungsphase und wie viel Zeit muss ich dafür einplanen?

Unregelmäßig kurzzeitbetreute Kinder müssen eine individuelle Eingewöhnung durchlaufen, da sie nachgewiesenermaßen länger für die Eingewöhnung brauchen, als regelmäßig ganztags betreute Kinder. Um eine stabile Beziehung zur Betreuungskraft aufbauen zu können, empfiehlt sich meist eine Eingewöhnungszeit von mindestens 1-2 Wochen. In dieser Zeit sollen die Kinder die Einrichtung zunächst gemeinsam mit den Eltern erkunden, ehe die Eltern als Kontaktperson in den Hintergrund treten.

Kann ich die Flexible Betreuung auch kurzfristig buchen?

Ja, eine kurzfristige Buchung ist möglich. Es bedarf lediglich genügend Vorlauf zur Erstellung des Betreuungsvertrages, der Klärung aller Formalitäten sowie einer individuellen Eingewöhnungsplanung.

Frage nicht beantwortet?

Wir helfen gerne! Antworten findest du auch in unserer Suche oder unter Kontakte.

Familienservice Beratung für Studierende mit Familie
Tel.: +49 / 40 / 419 02 - 225
per Mail

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