Studieren mit chronischer Erkrankung/Behinderung in Hamburg
Die Rahmenbedingungen für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sind an den Hochschulen sehr unterschiedlich. Studieninteressierten empfehlen wir daher, sich frühzeitig über die Bedingungen vor Ort zu informieren.
Diese Zusammenstellung gibt einen Überblick über Informations- und Beratungsangebote für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Hamburg.
Das BeSI – Beratungszentrum Soziales & Internationales des Studierendenwerk Hamburg unterstützt Studierende und Studieninteressierte mit chronischer Erkrankung oder Behinderung bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen und Ausgleichsregelungen. Häufig beraten wir zu Möglichkeiten der Gestaltung des Studiums (z. B. Reduktion des Pensums, Unterbrechung des Studiums, Wiedereinstieg) in Verbindung mit der finanziellen Absicherung durch Sozialleistungen, zu Vergünstigungen sowie zu Finanzierung personeller und technischer Unterstützung in Studium und Alltag.
Die Einzelberatung findet im geschützten und vertraulichen Rahmen statt. Eine anonyme Beratung ist möglich. Die BeraterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch und nach Voranmeldung können bei Gesprächen DolmetscherInnen, SchriftmittlerInnen oder andere Kommunikationshilfen eingesetzt werden.
- Vortrag "Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen" im Rahmen der Welcome Week der Universität Hamburg (2.10.19)
- Vortrag "Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen in Hamburg" im Rahmen des Unitages der Universität Hamburg (19.02.2019)
- Vortrag "Was sollten Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen" im Rahmen des Unitages der Universität Hamburg (19.02.2019)
- Kontakt & Downloads
BAföG - Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Das BAföG sieht einige Regelungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:
a. Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern/des Ehegatten
b. Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Auszubildende
c. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
d. Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung
e. Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund nach Auftreten einer Behinderung oder chronischen Krankheit während des Studiums
f. Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
Mehr dazu finden Sie im Handbuch Studium und Behinderung von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim Deutschen Studentenwerk, Kapitel VII: Finanzierung des Lebensunterhalts, BAföG: Leistungen und Nachteilsausgleiche
Im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI liegen auch Exemplare zum Mitnehmen aus.
Außerdem weisen wir Sie auf die BAföG-Merkblätter des Studierendenwerks Hamburg hin, insbesondere zum „Leistungsnachweis“, zur „Überschreitung der Förderungshöchstdauer“, zum „Fachrichtungswechsel“ und zur „Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze“.
Studienhilfen zum Besuch einer Hochschule nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII können wesentlich behinderten Studierenden für behinderungsbedingte studienbezogene Mehrbedarfe Leistungen zum Besuch einer Hochschule gewährt werden (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen, Studienassistenzen, Fahrtkosten), die in der allgemeinen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht enthalten sind. Voraussetzung ist, dass es keinen anderen vorrangigen Kostenträger gibt. Zuständig für die Antragstellung und Bewilligung in der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Grundsicherungs- und Sozialämter in den Bezirken.
Nähere Informationen enthält die Fachanweisung „Studienhilfen für behinderte Menschen an Hochschulen“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Das Beratungszentrum Sehen|Hören|Bewegen|Sprechen berät u. a. zu Studienhilfen und nimmt gutachterliche Aufgaben für den Sozialträger (vorwiegend für Leistungen der Eingliederungshilfe) wahr.
Welche sozialrechtlichen Ansprüche haben Studierende aus Staaten der EU, des EWR und der Schweiz bzw. aus Drittstaaten?
Mehr Informationen dazu finden Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten aus Staaten der EU, des EWR und der Schweiz hier und Studierende aus Drittstaaten hier.
Stipendien
Eine Stipendienliste für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung können Sie hier einsehen.
Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten u.a. für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung
Studierendenwohnanlagen
In sieben Wohnanlagen des Studierendenwerks sind insgesamt 55 Plätze für behinderte Studierende eingerichtet. Sollten die angebotenen Plätze nicht ausreichen, ist das Studierendenwerk im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gerne bereit, erforderliche Um- und Ausbaumaßnahmen vorzunehmen. Auskünfte zu allen Häusern erhalten Sie unter Tel.: 040 / 41902-268
E-Mail: wohnen-beratungszentrum@studierendenwerk-hamburg.de
Wohnhaus Grindelallee
Grindelallee 76, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum),
vier behindertengerechte Einzelapartments mit Küche und Duschbad; drei behindertengerechte Zimmer mit Dusche/WC.
Europa- und Georgi-Haus
Kaemmererufer 13 - 16, 22303 Hamburg-Nord (Barmbek),
sechs behindertengerechte Einzelzimmer (rollstuhlgerecht) und vier behindertenfreundliche Plätze jeweils in Zweier-Apartments.
Stellbrinkweg 18-30, 21035 Hamburg,
zwei behindertenfreundliche Plätze (jeweils in einem Vierer-Apartment).
Wohnhäuser Harburg
Moorstraße 15, 21073 Hamburg-Harburg (Harburg),
sechs behindertengerechte Einzelzimmer (rollstuhlgerecht) mit eigenem Sanitärbereich und Gemeinschaftsküche in zwei Dreier-Apartments.
Wohnanlage Berliner Tor
Berliner Tor 3, 20099 Hamburg-Mitte (St. Georg),
18 behindertengerechte Zimmer, davon sechs in Zweier-Apartments und zwölf für Gehörlose geeignete Zimmer in Vierer-WGs.
Wohnhaus Triftstraße
Triftstraße 102, 21075 Hamburg (Harburg)
Ein behindertengerechtes Zweier- und ein behindertengerechtes 3-er-Ap. im Erdgeschoss.
Hammerbrookstraße 42 a/b, 20097 Hamburg
Drei rollstuhlgerechte Apartments
Vier rollstuhlgerechte Apartments
Studieren mit Beeinträchtigung in den USA
Mobility International USA (MIUSA) berät in den USA Menschen mit Beeinträchtigung aus anderen Ländern, um ihnen einen Aufenthalt in den USA zu ermöglichen. Das Beratungsangebot richtet sich explizit auch an Studierende mit Beeinträchtigung.