Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine Form der Studienfinanzierung, zu der es keine günstigere Alternative gibt.
In der Regelstudienzeit gibt es die Hälfte des monatlichen Betrages geschenkt und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, das höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden muss.
Die AnsprechpartnerInnen im BAföG-Amt finden Sie hier.