Das Studierendenwerk Hamburg unterhält eine Darlehenskasse, aus der Darlehen an Studierende in finanziellen Notlagen vergeben werden können.
Sofern du dich in der fortgeschrittenen Studienphase deines Erststudiums befindest und alternative Finanzierungsoptionen wie BAföG, Stipendien oder Studienkredite nicht zur Verfügung stehen, könntest du mit finanziellen Mitteln aus der Darlehenskasse finanziert werden.
Die Darlehen werden zweckgebunden nur für notwendige Studienaufwendungen, insbesondere für die Kosten des Lebensunterhalts, gewährt. Für die Bewilligung sind in der Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit notwendig. Für die Gewährung der Darlehen (außer BAföG-Überbrückungsdarlehen) ist ein Bürge/eine Bürgin erforderlich. Eine Promotion, sowie ein Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium werden nicht gefördert. Alle Darlehen werden zinslos gewährt. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung sofort einbehalten wird.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Folgende Darlehen des Studierendenwerks Hamburg werden vom Beratungszentrum Studienfinanzierung –BeSt vergeben:
Antragsberechtigt sind üblicherweise Studierende
• die einen Rechtsanspruch auf BAföG-Förderung haben,
• die sich in einer sozialen Notlage befinden,
• die ihren BAföG-Antrag rechtzeitig gestellt haben und
• deren BAföG-Antrag vollständig im BAföG-Amt vorliegt. (Die Zahlungsverzögerung darf nicht durch den Studenten verschuldet worden sein.)
Dieses Darlehen kann wiederholt gewährt werden.
Das Einzeldarlehen kann bis zu 500 Euro betragen und wird nur einmal vergeben. Das Darlehen darf nicht zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden. Du kannst es z. B. beantragen, wenn Kosten für Exkursionen oder andere besondere Ausgaben für Arbeitsmittel während des Studiums anfallen.
Grundsätzlich kann es nur gewährt werden, wenn:
• notwendige Ausgaben für das Studium entstehen oder entstanden sind
• die Zahlung der fortlaufend gewährten monatlichen Unterhaltsleistungen sich verzögert hat
• eine kurzfristige Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses eintritt, mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass dieses Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, und das Arbeitseinkommen zur Finanzierung des Studiums notwendig ist.
Studierende, die keine andere Studienfinanzierung (BAföG, Studienkredit, Bildungskredit) in Anspruch nehmen können und die eine Aussicht auf eine daran anschließende Abschlussfinanzierung haben (z.B. Förderung durch Hilfe zum Studienabschluss nach BAföG, Bildungskredit), können einen Antrag stellen.
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen kann in der Regel für 6 Monate gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von höchstens 300 Euro.
Einen Antrag können Studierende stellen, die keine andere Studienfinanzierung (BAföG, Studienkredit, Bildungskredit) in Anspruch nehmen können, sich in der Abschlussphase befinden und ihr Studium voraussichtlich in spätestens 12 Monaten abschließen werden. Das Examensdarlehen wird in der Regel für 6 Monate gewährt, in Ausnahmefällen bis zu maximal einem Jahr. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von bis zu 400 Euro (bei 12 Monaten) bzw. bis zu 500 Euro (bei 6 Monaten) Förderung.
Der Hildegardis-Verein e.V. ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Mit zinslosen Darlehen fördert der Verein christliche Frauen aller Fachrichtungen und Berufsziele - schwerpunktmäßig in fortgeschrittenen Ausbildungs- und Studienphasen. Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Hildegardis-Vereins.
Die A. Wilhelm Klein Stiftung fördert Bewerber mit überdurchschnittlichen Leistungen beim Erlangen eines berufsbefähigenden Hochschulabschlusses. Die Stiftung vergibt bundesweit zinslose Darlehen von bis 500 € pro Monat. Gefördert werden können längstens die letzten 12 Monate vor dem Studienabschluss.
Die Darlehen werden zinslos gewährt. Es wird ausschließlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% der Darlehenssumme erhoben. Der Antrag setzt ein persönliches Beratungsgespräch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerkes. Für das Zwischenfinanzierungs-, Examensdarlehen und ggfl. auch für das Einzeldarlehen ist ein Bürge erforderlich. Beim Überbrückungsdarlehen wird keine Bürgschaftserklärung gefordert.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer der folgenden Hochschulen immatrikuliert sind (gem. § 2 Abs. 1 u. 2 StWG):
Nein, es gilt i.d.R. eine sogenannte Nachrangigkeit, d. h. erst, wenn du keine anderen Finanzierungsoptionen wie BAföG, der Bildungskredit oder der KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen kannst, kann ein Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks beantragt werden. Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch auf diese Darlehen.
Du musst dich in der fortgeschrittenen Phase deines Studiums befinden. Es muss eine Anschlussfinanzierung gegeben sein. Das prüfen wir gern im Gespräch mit Dir im BeSt. Darüber hinaus muss ein Bürge als Sicherheit gestellt werden. Weitere Fragen kannst du im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt klären.
Erste Informationen findest du auf unserer Website. Vereinbare bitte einen Beratungstermin im BeSt, damit geprüft werden kann, ob eine Darlehensbeantragung möglich ist.
Bei allen Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerkes Hamburg fallen keine Zinsen, sondern eine einmalige ein-prozentige Bearbeitungsgebühr auf die Darlehenssumme an. Weitere reguläre Kosten gibt es nicht.
Bei Unterschrift des Darlehensvertrages wird bereits eine Tilgungsvereinbarung getroffen. Möchtest du zusätzlich Sondertilgungen leisten oder das gesamte Darlehen vorzeitig zurückzahlen, ist dies möglich. Wenn du die Tilgung verändern möchtest, nimm Kontakt mit dem BeSt auf.
Wichtig ist, dass du bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich Kontakt mit dem BeSt aufnimmst. Du kannst einen Stundungsantrag stellen und wir können vorübergehend deine Rückzahlungsrate reduzieren, bis sich deine finanzielle Lage wieder verbessert hat.
Aufgrund der Pandemie bleiben die Beratungszentren zurzeit für BesucherInnen geschlossen. Wir bieten aber Beratungen per Telefon und E-Mail an.
Telefon
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