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Organstruktur
So funktioniert das Studierendenwerk

Die Organe des Studierendenwerks sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

Die Vertreterversammlung ist das Organ des Studierendenwerks, das über grundlegende Angelegenheiten, insbesondere die Satzung, beschließt. Der Aufgabenkatalog der Vertreterversammlung umfasst alle zentralen Entscheidungen für das Studierendenwerk, den Erlass von Satzungen und der Beitragsordnung sowie die Bestellung und Entlassung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind grundsätzlich hochschulöffentlich.

Der Aufsichtsrat soll mit Personen besetzt sein, die dessen Aufsichtsfunktion in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten qualifiziert wahrnehmen können. Eine wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung beschlossenen Strategie über die Umsetzung in den Wirtschaftsplänen zu wachen und auf die Vermeidung von finanziellen Risiken und wirtschaftlichen Fehlentwicklungen zu achten. Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Die Geschäftsführung hat eine zentrale Rolle für die Aufgabenerfüllung des Studierendenwerks. Sie ist uneingeschränkt für die Erfüllung der operativen Aufgaben zuständig und verantwortlich und bereitet die strategischen Entscheidungen des Studierendenwerks vor.

Mitglieder
der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrats

Der Vertreterversammlung gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Präsidiums und der Studierenden der vom Studierendenwerk betreuten Hochschulen an. Die Vertreterinnen oder Vertreter aus der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften haben jeweils zwei Stimmen. Die Amtszeit der Vertretung der Hochschulpräsidien ist mit deren Funktion verknüpft. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter werden vom Studierendenparlament der jeweiligen Hochschule für zwei Jahre gewählt.

 

Dem Aufsichtsrat gehören sieben von der Vertreterversammlung gewählte Personen an, die auf wirtschaftlichem Gebiet kundig sein sollen. Mindestens zwei der Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen dem Studierendenwerk oder einer von ihm betreuten Hochschule nicht angehören. Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Personalrats des Studierendenwerks gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre.

Mitglieder der Vertreterversammlung

Vertreter:innen der Präsidien

  • Arne Burda (Vorsitzender, Technische Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Natalia Filatkina (stellv. Vorsitzende, Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Frederike Masemann (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)
  • Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow (HafenCity Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Jonas Dietrich (Hochschule für Musik und Theater)
  • Dr. Anna Neubauer (Hochschule für bildende Künste)
  • Benedikt Landgrebe (Bucerius Law School)
  • Damon Dolatabadi (Berufliche Hochschule Hamburg)

Vertreter:innen der Studierenden

  • Paul Veit (Universität Hamburg)
  • Lutz Lorenz (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)
  • Frederik Eberhard (Technische Universität Hamburg)
  • Clemens Schlage (HafenCity Universität Hamburg)
  • Paula Rüdiger (Hochschule für Musik und Theater)
  • Eliot Pfeifauf (Hochschule für bildende Künste)
  • Eike Weimann (Bucerius Law School)
  • Natalie Lintzen (Berufliche Hochschule Hamburg)

(Stand: Dezember 2023)

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Dr. Dietmar Dunst (Vorsitzender)
  • Angelika Grubert (stellv. Vorsitzende)
  • Stephan Sieprath
  • Prof. Dr. Michel Clement
  • Prof. Dr. Petra Naujoks
  • Michaela Schäfer
  • Mathis Lorenzen

(Stand: Dezember 2023)

Deutliche Darstellung der Organstruktur durch Klicken auf das Bild

Sitzungstermine 2024
der Vertreterversammlung

  • Donnerstag, 14.03.2024, 9 bis ca. 11 Uhr
  • Donnerstag, 30.05.2024, 14 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 13.06.2024, 14 bis ca. 17 Uhr 
  • Donnerstag, 12.12.2024, 10 bis ca. 13 Uhr

Informationen zur nächsten Sitzung

Donnerstag, 30.05.2024, 14:00 - 16:00 Uhr

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

 

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen

Studierendenwerksgesetz

 

Gesetz über das Studierendenwerk Hamburg (Studierendenwerksgesetz – StWG)
vom 29. Juni 2005, letzte berücksichtigte Änderung vom 18. Dezember 2020 | Download (PDF)

Satzung

 

Satzung des Studierendenwerks Hamburg vom 30. November 2023 | Download (PDF)

Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg vom 30. November 2023 | Download (PDF)

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

 

Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung des Studierendenwerks Hamburg
vom 01. Dezember 2021 | Download (PDF)