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Förderrichtlinien "Wohnen für Studierende und Auszubildende"

Förderrichtlinien
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Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fördert in Zusammenarbeit mit der IFB Hamburg bezahlbares Wohnen für Studierende und Auszubildende.
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04. August 2020

Förderrichtlinien "Wohnen für Studierende und Auszubildende"

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fördert in Zusammenarbeit mit der IFB Hamburg bezahlbares Wohnen für Studierende und Auszubildende.
04. August 2020

Die Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ bieten Studierenden und Auszubildenden die Möglichkeit, Wohnungen mit einer geringen maximalen Mietbelastung (Brutto-Warm-Zahllast) zu mieten. Vorteil dieses Förderprogramms ist ebenfalls die Übernahme einer Ausfallbürgschaft als Mietsicherheit (Kaution). Die Mietsicherheit ist daher nicht von dem Studierenden oder Auszubildenden aufzubringen. Jährlich stehen 1 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.

News erstellt am  04.08.2020