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Corona Virus

Hamburger Corona Notfalldarlehen
für Studierende

Studierende an Hamburger Hochschulen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie nachweislich in einer finanziellen Notlage befanden, konnten für die Monate April bis Juni und Oktober bis November 2020 ein zinsloses Corona Notfalldarlehen von monatlich max. 400 Euro beantragen – eine gemeinsame Initiative der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und dem Studierendenwerk Hamburg.

In den anderen Monaten der Pandemie hatten die Studierenden auf Antrag (bis September 2021) die Möglichkeit eine monatliche Überbrückungshilfe zu erhalten, die aus Bundesmitteln gewährt wurden.

 

Hinweise zur Rückzahlung des Coronanotfalldarlehen:
Solltest du ein oder mehrere Coronanotfalldarlehen erhalten haben, dann hast du mit dem Darlehensvertrag die Rückzahlungsbedingungen anerkannt. Mit diesem wurde die ratenweise Rückzahlung vereinbart. Die monatlichen Raten betragen 50,00 Euro, verteilt auf acht Monate – beginnend 12 Monate nach Ablauf des Monats, für welchen das Darlehen gezahlt wurde.
Die Rückzahlungsraten sind jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats an das Studierendenwerk Hamburg zu überweisen:

Studierendenwerk Hamburg
Konto-Nummer 1238125007 bei der Hamburger Sparkasse
IBAN: DE97 2005 0550 1238 1250 07
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: (Bitte gebe für jede Zahlung deine Matrikelnummer und das Personenkonto an, dass du mit der Genehmigung per Email erhalten hast, „91XXXX“). 

 

Solltest du Fragen  zur Rückzahlung oder Stundung des Corona Notfalldarlehens haben, wende dich bitte (gern unter Angabe deiner Telefonnummer) per E-Mail an uns.
Du hast die Möglichkeit auf Antrag eine Stundungsvereinbarung zu schließen. Voraussetzung dafür ist gem. § 62 Landeshaushaltsordnung, dass nachweislich

  • die Zahlung eine erhebliche Härte für dich darstellt, d. h. dass du dich aufgrund deiner wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindest oder im Falle einer Einziehung in solche gerätst.
  • Die Forderung durch eine Stundung nicht gefährdet wird.

Alle Informationen zum Corona Notfalldarlehen findest du in folgenden Dokumenten:

 

 

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