Aufgenommen werden deutsche und internationale Studierende, die an einer Hamburger Hochschule immatrikuliert sind, sowie BesucherInnen des staatlichen Studienkollegs und des Hamburger Konservatoriums in Blankenese.
(Einzelpersonen, Paare und Familien)
Anträge von BewerberInnen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, werden gesondert geprüft. BewerberInnen über 35 Jahre werden nicht aufgenommen.
Nicht wohnberechtigt in Häusern des Studierendenwerks sind PraktikantInnen, Auszubildende, FSJlerInnen, Studierende der Universität der Bundeswehr und der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik.
Die Regelwohnzeit beträgt vier bis fünf Jahre. Wohnzeiten bei anderen Wohnheimträgern in Hamburg werden angerechnet.
Unsere Mietbedingungen können Sie im entsprechenden Mietvertrag ansehen:
Bitte diesen Vertrag nicht online ausfüllen!
Mietvertrag für DauerbewohnerInnen
Wichtige Informationen für Programmstudierende:
Um einen Platz in einer Wohnanlage zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n KoordinatorIn Ihrer Heimathochschule.
Unsere Mietbedingungen können Sie im entsprechenden Mietvertrag ansehen:
Bitte diesen Vertrag nicht online ausfüllen!
Mietvertrag für Programmstudierende
In unseren Wohnanlagen gilt die folgende Hausordnung.



